Corona-Hygieneplan der Albrecht-Dürer-Schule

Die wichtigsten Regeln sind:

  • Abstand halten
  • Hände regelmäßig waschen
  • Husten- und Nieß-Etikette
  • Regelmäßiges Lüften
  • Tragen einer Mund-Nasen-Maske

Abstandsregelung
Die Abstandsregelung von 1,50 m ist in allen Bereichen außerhalb des Klassenraums einzuhalten:

  • Beim Betreten oder zum Verlassen des Schulgebäudes unterschiedliche Ein-/Ausgänge benutzen
    (s. Plan im Klassenraum)
  • Bei Begegnungen im Gebäude oder Treppenhaus rechts halten und zügig aneinander vorbeigehen
  • Beim Warten auf den Gängen, z.B. vor dem Sekretariat, den Toiletten, vor den Klassenräumen
  • Auf dem Pausenhof
  • Vor dem Schulkiosk
  • Beim Warten auf den Bus.

Soweit möglich ist der Mindestabstand einzuhalten:

  • beim Betreten und Verlassen der Unterrichtsräume
  • Im Klassenraum zu Mitschülerinnen und Mitschülern, aber auch zur Lehrkraft.


Möglichst wenige Kontakte mit anderen Personen:

  • Möglichst kein Austausch von Material
  • Verzicht auf Körperkontakt, insbesondere bei Begrüßungen oder Verabschiedungen.


Händehygiene
In jedem Klassenraum sowie auf den Toiletten ist die Anleitung zum richtigen Händewaschen ausgehängt.

  • Hände unter das fließende Wasser halten.
  • Hände gründlich für 20 bis 30 Sekunden einseifen.
  • Danach Hände unter fließendem Wasser abspülen.
  • Hände mit Papierhandtuch abtrocknen.
    In allen genutzten Unterrichtsräumen und im Sanitärbereich stehen Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Eigene Seife und Handtuch können mitgebracht werden. Hände sollen gewaschen werden z.B. nach dem Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen. Mit den Händen nicht das Gesicht berühren.


Husten- und Nies-Etikette
Um eine Tröpfcheninfektion so gut es geht zu vermeiden, soll nicht in Hand sondern in die Ellenbogenbeuge gehustet / geniest werden.
Größtmöglichen Abstand zu anderen Menschen einhalten.
Taschentücher werden nach einmaliger Benutzung im Mülleimer entsorgt und die Hände gewaschen.

 

Lüften
Die Lehrkräfte tragen dafür Sorge, dass alle Räume regelmäßig intensiv gelüftet werden. Alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten vorzunehmen.


Mund-Nase-Bedeckung bzw. Alltagsmasken
Generell ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske bzw. Alltagsmaske in die Schule mitzubringen.
Sie ist überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann.
Ein hochgezogenes T-Shirt/Pullover o.Ä. ist kein Ersatz.
Eine Mund-Nase-Bedeckung muss von Schülerinnen und Schülern nicht getragen werden,
• sobald diese ihren Unterrichtsraum erreicht haben,
• während des Ausübens von Sport, auch außerhalb des Unterrichts im Klassen oder Kursverband, Schutzmasken sind im Unterricht derzeit nicht verpflichtend, dürfen aber getragen werden.
Die Schule stellt MN-Masken nur im Ausnahmefall zur Verfügung.
Zum Tragen von Masken sollen folgende Hinweise beachtet werden:
(s. Anhang zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen)

  • Das Tragen von Alltagsmasken bzw. Mund-Nasen-Schutz kann andere vor Ansteckung schützen,
    setzt die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter aber nicht außer Kraft!
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht durch Berührung
    verunreinigt wird.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst
    eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um
    das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um
    eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife) oder desinfiziert werden.


Weitere Maßnahmen:
Einreise aus Risikogebieten
Personen, von denen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet kein negativer Coronatest vorliegt, dürfen die Schule bis zwei Wochen nach der Rückkehr nach Deutschland nicht betreten.
Aktuelle Informationen zu den Risikogebieten findet man über die Homepage des RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus Risikogebiete_neu.html

Stundenplan
Die Klassen werden bis auf Weiteres im Klassenverband unterrichtet.
Für Sport, Musik und Theater gelten besondere Vorschriften.
Der Vertretungsplan wird soweit möglich über die Schul.cloud veröffentlicht.


Pausen
Das Schulgebäude wird auf dem angegebenen Weg verlassen und betreten.
Der Abstand zu anderen Schülerinnen und Schülern wird soweit möglich eingehalten.
Der Schulkiosk bietet unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen ein begrenztes Angebot an.
(Sport-)Spiele sind erlaubt. Auf Körperkontakt ist zu verzichten.
Hinweisschilder und eine Aufsicht sorgen dafür, dass die Toiletten kein Versammlungsraum sind.
Die Toiletten werden auch in der Pause durch das Gebäude erreicht und über den Ausgang am
Übergang zur Sporthalle verlassen (Einbahnstraßenregelung).
Bei Regen bleibt jede Lerngruppe in ihrem Raum! Ausnahme: Gang zur Toilette


Unterrichtsräume
Der Unterricht erfolgt soweit möglich im Klassenraum.


Bus
Bei Benutzung des ÖPNV gilt seit diesem Montag (27. April 20) die Verwendung einer Mund-NasenBedeckung.
Alternativen: Fußmarsch, Fahrrad, …


Risikogruppen
Laut Robert Koch-Institut erfolgt keine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe mehr. Vielmehr erfordert dies eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung durch die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte.
Personen, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreit werden. Das Attest ist 3 Monate gültig.
Ebenfalls ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich, wenn Personen mit Grunderkrankungen mit der Schülerin oder dem Schüler in einem Haushalt leben.
Die Freistellung ist über die Klassenleitung bei der Schulleitung zu beantragen.
Bei der Befreiung vom Präsenzunterricht gilt weiterhin die Schulpflicht. Der Unterrichtsstoff ist im Distanzlernen zu bearbeiten.


Erkrankungen
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns,
Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu
Hause bleiben und die Klassenlehrkraft informieren.
Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie oder Angehörige ihres Hausstands
Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch
nicht 14 Tage vergangen sind.


Anpassung an das Infektionsgeschehen
Die Maßnahmen werden von der Schulleitung regelmäßig auf ihre Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Weitere Informationen:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona