Was ist mit “hitzefrei”?

In hessischen Schulen gibt es gesetzliche Regelungen zum Thema “Hitzefrei”, die den Schülern an besonders heißen Tagen entgegenkommen sollen. Wenn die Raumtemperatur eine bestimmte Grenze überschreitet, haben die Schulen die Möglichkeit, den Unterricht frühzeitig zu beenden und den Schülern hitzefrei zu geben. Die genauen Richtlinien für Hitzefrei können je nach Schule und Schulträger variieren, aber in der Regel wird eine bestimmte Raumtemperatur festgelegt, ab der die Maßnahme greift. Diese Grenze liegt oft bei etwa 25 bis 27 Grad Celsius. In Hessen regelt der § 129 SCHULG das Thema “Hitzefrei”.

Wenn die Raumtemperatur diesen Wert überschreitet, kann die Schulleitung entscheiden, den Unterricht abzukürzen. Die Entscheidung über Hitzefrei liegt letztendlich im Ermessen der Schulleitung, die die örtlichen Gegebenheiten und die Gesundheit der Schüler berücksichtigen muss. Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schüler stehen hierbei im Vordergrund. Hitzefrei bietet den Schülern die Möglichkeit, sich bei extremen Temperaturen zu erholen und Hitzebelastungen zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig, um gesundheitliche Risiken wie Hitzschlag oder Dehydrierung zu minimieren. Schüler können die freie Zeit nutzen, um sich in kühleren Räumen aufzuhalten, ausreichend zu trinken und sich vor der Hitze zu schützen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Hitzefrei kein freier Tag ist, sondern als Maßnahme zum Schutz der Schüler dient. Die Schulen können den Unterricht verkürzen, aber in der Regel müssen die Schüler den verpassten Unterrichtsstoff nachholen oder Hausaufgaben erledigen. Die gesetzliche Regelung von Hitzefrei in hessischen Schulen stellt sicher, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schüler an heißen Tagen angemessen berücksichtigt werden. Es ist eine Maßnahme, um das Lernen unter extremen Hitzebedingungen zu erleichtern und die Schüler vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.

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