Corona-Hygieneplan der Albrecht-Dürer-Schule

Die wichtigsten Regeln sind:

1. Abstand halten

2. Hände regelmäßig waschen

3. Husten- und Nieß-Etikette

4. Regelmäßiges Lüften

5. Tragen einer Mund-Nasen-Maske

Abstandsregelung

Die Abstandsregelung von 1,50 m ist in allen Bereichen außerhalb des Klassenraums einzuhalten:

  1. Beim Betreten oder zum Verlassen des Schulgebäudes unterschiedliche Ein-/Ausgänge benutzen (s. Plan im Klassenraum)
  2. Bei Begegnungen im Gebäude oder Treppenhaus rechts halten und zügig aneinander vorbeigehen
  3. Beim Warten auf den Gängen, z.B. vor dem Sekretariat, den Toiletten, vor den Klassenräumen
  4. Auf dem Pausenhof
  5. Vor dem Schulkiosk
  6. Beim Warten auf den Bus.

Soweit möglich ist der Mindestabstand einzuhalten:

  1. beim Betreten und Verlassen der Unterrichtsräume
  2. Im Klassenraum zu Mitschülerinnen und Mitschülern, aber auch zur Lehrkraft.

Möglichst wenige Kontakte mit anderen Personen:

  1. Möglichst kein Austausch von Material
  2. Verzicht auf Körperkontakt, insbesondere bei Begrüßungen oder Verabschiedungen.

Händehygiene

In jedem Klassenraum sowie auf den Toiletten ist die Anleitung zum richtigen Händewaschen ausgehängt.

  1. Hände unter das fließende Wasser halten.
  2. Hände gründlich für 20 bis 30 Sekunden einseifen.
  3. Danach Hände unter fließendem Wasser abspülen.
  4. Hände mit Papierhandtuch abtrocknen.

In allen genutzten Unterrichtsräumen und im Sanitärbereich stehen Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.

Eigene Seife und Handtuch können mitgebracht werden.

Hände sollen gewaschen werden z.B. nach dem Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske.

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

Mit den Händen nicht das Gesicht berühren.

Husten- und Nies-Etikette

Um eine Tröpfcheninfektion so gut es geht zu vermeiden, soll nicht in Hand sondern in die Ellenbogenbeuge gehustet / geniest werden.

Größtmöglichen Abstand zu anderen Menschen einhalten.

Taschentücher werden nach einmaliger Benutzung im Mülleimer entsorgt und die Hände gewaschen.

Lüften

Die Lehrkräfte tragen dafür Sorge, dass alle Räume mindestens alle 45 Minuten durch Querlüftung intensiv gelüftet werden, wenn möglich auch während des Unterrichts.

Mund-Nase-Bedeckung bzw. Alltagsmasken

Schutzmasken sind im Unterricht derzeit nicht verpflichtend, werden aber empfohlen.

Generell ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske bzw. Alltagsmaske in die Schule mitzubringen.

Sie ist überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann:

  1. Im gesamten Schulhaus außerhalb des Klassenraums
  2. Vor dem Schulkiosk

Ein hochgezogenes T-Shirt/Pullover o.Ä. ist kein Ersatz.

Die Schule stellt MN-Masken nur im Ausnahmefall zur Verfügung.

Zum Tragen von Masken sollen folgende Hinweise beachtet werden:

(s. Anhang zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen)

  1. Das Tragen von Alltagsmasken bzw. Mund-Nasen-Schutz kann andere vor Ansteckung schützen, setzt die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter aber nicht außer Kraft!
  2. Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
  3. Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht durch Berührung verunreinigt wird.
  4. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  5. Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  6. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  7. Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  8. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife) oder desinfiziert werden.

Weitere Maßnahmen:

Einreise aus Risikogebieten

Personen, von denen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet kein negativer Coronatest vorliegt, dürfen die Schule bis zwei Wochen nach der Rückkehr nach Deutschland nicht betreten.

Als Risikogebiete gelten die Gebiete, in denen laut Robert-Koch-Institut (RKI) ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.

Aktuelle Informationen zu den Risikogebieten findet man über die Homepage des RKI:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Stundenplan

Die Klassen werden wieder im Klassenverband unterrichtet.

Fächer, die zu einer Vermischung von Lerngruppen führen, werden in den kommenden zwei Wochen (bis 28.08.2020) noch nicht unterrichtet.

Für Sport, Musik und Theater gelten besondere Vorschriften.

Der Vertretungsplan wird wieder ausgehängt und zusätzlich soweit möglich über die Schul.cloud veröffentlicht.

Pausen

Das Schulgebäude wird auf dem angegebenen Weg verlassen und betreten.

Der Abstand zu anderen Schülerinnen und Schülern wird soweit möglich eingehalten.

Der Schulkiosk bietet unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen ein begrenztes Angebot an.

(Sport-)Spiele sind erlaubt. Auf Körperkontakt ist zu verzichten.

Hinweisschilder und eine Aufsicht sorgen dafür, dass die Toiletten kein Versammlungsraum sind.

Die Toiletten werden auch in der Pause durch das Gebäude erreicht und über den Ausgang am Übergang zur Sporthalle verlassen (Einbahnstraßenregelung).

Bei Regen bleibt jede Lerngruppe in ihrem Raum! Ausnahme: Gang zur Toilette

Unterrichtsräume

In Räumen mit wechselnden Gruppen z.B. Physikraum oder Chemieraum wird der eigene Tische nach der Unterrichtseinheit von den Schülerinnen und Schülern gereinigt.

Bus

Bei Benutzung des ÖPNV gilt seit diesem Montag (27. April 20) die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Alternativen: Fußmarsch, Fahrrad, …

Risikogruppen

Personen, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreit werden.

Gleiches gilt für Personen, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Die Freistellung ist über die Klassenleitung bei der Schulleitung zu beantragen.

Bei der Befreiung vom Präsenzunterricht gilt jedoch weiterhin die Schulpflicht. Der Unterrichtsstoff ist im Distanzlernen zu bearbeiten.

Erkrankungen

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben und die Klassenlehrkraft informieren.

Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie oder Angehörige ihres Hausstands Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind.

Anpassung an das Infektionsgeschehen

Die Maßnahmen werden von der Schulleitung regelmäßig auf ihre Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst.