Elternanschreiben für das Schuljahr 2020/2021

Wiesbaden, den 14. August 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ein besonderes Schuljahr liegt hinter uns und ich hoffe, Sie und Ihre Familie haben während der Sommerferien etwas Ruhe und Erholung finden können.

Mit dem neuen Schuljahr gibt es an der Albrecht-Dürer-Schule einige Veränderungen, über die ich Sie in diesem Schreiben informieren möchte. Außerdem fasse ich nachfolgend die wichtigsten Punkte des aktuellen Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums für Sie zusammen.

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 kehren die Schulen zu einer Beschulung in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand zurück. trotzdem wird der Schulbetrieb anders verlaufen als wir es gewohnt waren, denn wir sind nach wie vor mitten in der Pandemie. Umso wichtiger ist die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen.

I Zusammenfassung der Hygieneverordnung des Hessischen Kultusministeriums

1. Hygienemaßnahmen

Umgang mit Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre schulische Veranstaltungen nicht besuchen, wenn

  • sie oder die Angehörigen ihres Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder
  • seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind, es sei denn, dass Angehörige ihres Hausstandes aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in Kontakt zu infizierten Personen stehen.

Die häufigsten Symptome sind Fieber über 38°C, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals. Bei einigen Personen kommt es zu einem vorübergehenden Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Einige Menschen können eine Lungenentzündung mit Kurzatmigkeit und Luftnot bekommen.

Bei Auftreten solcher Symptome während der Unterrichtszeit werden die Sorgeberechtigten informiert und es wird empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen.

Bitte achten Sie darauf, dass der Schule immer Ihre aktuelle Telefonnummer vorliegt!

Die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn die Bescheinigung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, die bestätigt, dass die Schülerin oder der Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde.

Darüber hinaus gelten folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen:

• Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln

• Einhalten der Husten- und Niesetikette

• regelmäßiges intensives Lüften aller Räume

• Gründliche Händehygiene: Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher stehen in ausreichender Menge bereit, so dass die Schülerinnen und Schüler, eine regelmäßige Handhygiene ohne unangemessene Wartezeiten durchführen können.

• Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, soweit der Mindestabstand außerhalb des Unterrichts nicht eingehalten werden kann. Das bedeutet, dass außerhalb des Klassenraums im gesamten Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Ein hochgezogenes T-Shirt bzw. ein hochgezogener Pullover ist kein Ersatz.

•Auf dem Pausengelände gilt der Mindestabstand von 1,5m

2. Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs

Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können vom Präsenzunterricht befreit werden.

Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe oder Personen, die über 60 Jahre alt sind, in einem Hausstand leben.

Die Freistellung ist jeweils bei der Schulleitung zu beantragen.

Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts

Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen, unterliegen dennoch der Schulpflicht. Sie haben die Pflicht, schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslicher Erarbeitung nachzukommen.

Alle wichtigen Unterrichts- und Übungsmaterialien können per Post oder digital versandt werden. Sie werden so aufbereitet, dass die Erarbeitung des Unterrichtsstoffs auch für die Schülerin oder den Schüler im Distanzlernen ermöglicht wird.

Darüber hinaus stehen die Lehrkräfte zur Klärung von inhaltlichen Fragen, Austausch von Unterrichtsmaterialien und Übungen zur Verfügung.

Um das Gelingen des Distanzlernens abzusichern, ist es von großer Bedeutung, dass Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, ihren Kindern gut verdeutlichen, dass die schulischen Arbeitsaufträge von den Schülerinnen und Schülern verbindlich zu bearbeiten und die Ergebnisse der Schule innerhalb der abgestimmten Fristen zu übermitteln sind.

Für Zeiträume der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht sind die im Distanz-lernen erbrachten Leistungen hinsichtlich der Leistungsbewertung den Leistungen im Unterricht gleichgestellt

Sobald das örtliche Infektionsgeschehen merklich ansteigt (d. h. über den vom RKI festgelegten Wert von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner), erfolgt wieder ausschließlich ein Einsatz außerhalb des Präsenzunterrichts.

3. Abweichung von schulrechtlichen Standards

Leistungsnachweise

Wenn aufgrund der Corona-Virus-Pandemie nicht die Anfertigung aller vorgesehenen schriftlichen Arbeiten möglich ist, können die schriftlichen Leistungsnachweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit weniger als der Hälfte der Gesamtnote gewichtet werden.

Querversetzungen

Ausnahmsweise sind im Schuljahr 2020/2021 auch Querversetzungen von Schülerinnen und Schülern zulässig, die in diesem Schuljahr die 7. Jahrgangsstufe besuchen.

Übergänge in andere Bildungsgänge und weitere Aufnahmeentscheidungen

Unverändert geblieben sind die Aufnahmekriterien

  • In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
    • In das berufliche Gymnasium sowie
    • In die Fachoberschule

Umgang mit Betriebspraktika

Betriebspraktika sollen grundsätzlich nach den Herbstferien wieder durchgeführt werden.

Die Termine für das Betriebspraktikum sind an der Albrecht-Dürer-Schule

  • für den Jahrgang 8 vom 01.02.2021 bis 12.02.2021
  • für den Jahrgang 9 vom 15.03.2021 bis 26.03.2021

Sofern Betriebspraktika aufgrund der Corona-Virus-Pandemie auch im Schuljahr 2020/2021 nicht erbracht werden können, enthält das Zeugnis den Hinweis, dass eine Teilnahme am Betriebspraktika aus von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich war.

Den vollständigen Hygieneplan finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

II Allgemeines aus der Albrecht-Dürer-Schule zum Schuljahresbeginn

Kommunikation

Im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie sind wir bemüht, immer schnellst möglich auf Veränderungen zu reagieren. Unseren schulischen Hygieneplan sowie die aktuellsten Informationen und Mitteilungen finden Sie immer auf unserer Homepage.

Außerdem möchte ich Sie an dieser Stelle auf unseren schuleigenen, für die Schülerinnen und Schüler kostenlosen und DSGVO konformen Messenger, die schul.cloud, hinweisen. Ein Großteil unserer Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nutzt diesen Messenger bereits. Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte über diesen Messenger kommunizieren können. Sollte Ihr Kind noch nicht angemeldet sein, empfehle ich dringend , dieses nachzuholen. Über die Klassenleitung kann ein Kontakt zu einem Administrator hergestellt werden, welcher einen Zugangscode erstellt.

Des Weiteren arbeiten wir am Aufbau einer Lernplattform. Hierzu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr weitere Informationen

In den ersten Tagen erhalten alle Schülerinnen und Schüler wie in den letzten Jahren den Schulplaner. In diesen sollen die Schülerinnen und Schüler zum einen die Hausaufgaben notieren, zum anderen dient er der einfachen und schnellen Kommunikation von Lehrkräften und Eltern/Erziehungsberechtigten.

Um es den Schülerinnen und Schülern zu ersparen, sich nützliche Zusatzmaterialien individuell zu kopieren, erstellen Lehrkräfte die Kopien gebündelt in Klassenstärke. Hierdurch entstehen Kosten für Papier, Kopierer, Strom, … Zum Ausgleich dieser Kosten wird auch in diesem Jahr zu Beginn des Schuljahres von den Klassenleitungen einmalig ein Betrag in Höhe von 10€ als „Kopiergeld“ eingesammelt, anstatt jede Kopie einzeln abzurechnen.

In der zweiten Schulwoche kommt wieder der Schulfotograf an die Schule. Neben Klassenfotos werden auch Einzelfotos sowie Schülerausweise erstellt.

Herr Simon hat auf eigenen Wunsch die Albrecht-Dürer-Schule zum 01. 08.2020 verlassen und ist somit nicht mehr Schulleiter der Albrecht-Dürer-Schule.

Bis zur Neubesetzung der Stelle leite ich die Schule kommissarisch in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Schulleitungsmitgliedern Herr Brandt und Herr Wehberg.

Herzliche Grüße

gez.

Michaela ten Thij

Stellv. Schulleiterin